Ein Notüberlauf ist für Flachdächer in Deutschland in der Regel Pflicht, geregelt in der DIN 1986-100. Nur wer eine geprüfte Regenrückhaltung mit statischem Nachweis vorweist, kommt um die Notentwässerung herum. Wer sie ignoriert, riskiert im schlimmsten Fall einen Dacheinsturz durch aufgestautes Regenwasser und verliert im Schadensfall häufig den Versicherungsschutz.
Kurz gesagt:
- Ohne statischen Nachweis der Regenrückhaltung besteht bei Flachdächern in Deutschland grundsätzlich die Pflicht zur Notüberlaufinstallation.
- Die Bemessung des Notüberlaufs basiert auf regionalen Regenspenden und muss die maximale Wasserlast bei verstopftem Hauptablauf sicher abführen.
- Der Einbauort, die Höhe und die Abstände der Notüberläufe sind präzise festzulegen, um eine Überlastung oder frühzeitiges Auslösen zu vermeiden.
- Das Wasser darf nur auf befestigte Flächen, Grünstreifen oder Versickerungsflächen außerhalb des öffentlichen Kanalsystems abfließen.
- Eine jährliche Kontrolle und Dokumentation des Notüberlaufs ist Pflicht, insbesondere bei begrünten Flächen zur Haftung im Schadensfall.
Drei Regelwerke bilden das Fundament jeder Planung: die DIN 1986-100 für die Entwässerung von Grundstücken und Gebäuden, die DIN EN 12056-3 für die Dachentwässerung im europäischen Kontext und die Flachdachrichtlinie des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Zusammen legen sie fest, wie viel Wasser ein Dach im Extremfall abführen muss und welche bauliche Ausführung dafür zulässig ist.
Zentral sind zwei Bemessungsgrößen: die Regenspende r(5,5), die einen statistisch alle fünf Jahre auftretenden Fünfminutenregen beschreibt, und r(5,100), die einen deutlich selteneren, sogenannten Jahrhundertregen abbildet. Beide Werte stammen aus örtlichen Regendaten und unterscheiden sich je nach Region teilweise erheblich.
Diese Abschnitte sind für die Praxis entscheidend:
Der Grundsatz ist eindeutig: Jede Dachfläche beziehungsweise jeder Tiefpunkt braucht eine Notentwässerung, sofern nicht ausdrücklich eine Ausnahme greift. Diese Ausnahme ist eng gefasst und betrifft praktisch nur Dächer mit geplanter Regenrückhaltung.
Ein solcher Verzicht funktioniert nur mit lückenlosem statischem Nachweis. Der Tragwerksplaner muss belegen, dass die Dachkonstruktion die Zusatzlast eines Jahrhundertregens dauerhaft trägt, ohne dass es zu Verformungen oder Rissen kommt.
Praktisch heißt das für Bauherren:
Drei Bauweisen haben sich in der Praxis etabliert, und jede hat ihren eigenen Anwendungsbereich.
Die Wahl hängt von der Dachgröße, der Fassadengestaltung und den vorhandenen Anschlussmöglichkeiten ab. Bei sensiblen Fassaden aus Naturstein oder Wärmedämmverbundsystem lohnt sich fast immer der getrennte Notablauf, auch wenn er in der Anschaffung mehr kostet.
Die Bemessung folgt einer festen Formel aus der DIN 1986-100: Q_NOT = (r(5,100) minus r(5,5) mal C_S) mal A geteilt durch 10.000. Dabei steht A für die angeschlossene Dachfläche in Quadratmetern und C_S für den Abflussbeiwert, der meist bei 1,0 liegt, bei begrünten oder teilversickernden Flächen aber niedriger angesetzt wird.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Bei einer Dachfläche von 300 m², einer r(5,100) von 500 l/(s·ha) und einer r(5,5) von 200 l/(s·ha) ergibt sich Q_NOT = (500 minus 200 mal 1,0) mal 300 geteilt durch 10.000, also 9 Liter pro Sekunde. Diese Menge muss der Notüberlauf zusätzlich zum regulären Hauptablauf abführen können, ohne dass sich Wasser auf dem Dach gefährlich aufstaut.
Aus Q_NOT lässt sich anschließend die nötige Breite LW der Überlauföffnung ableiten. Hierfür braucht man Bemessungstabellen, wie sie die DIN 1986-100 in ihrem Anhang bereitstellt, oder die technischen Datenblätter der Hersteller von Attika-Speiern und Notabläufen. Wichtig dabei:
Die Stauhöhe, oft mit dem Formelzeichen h bezeichnet, beschreibt den maximal zulässigen Wasserstand, bevor der Notüberlauf greifen muss. Sie darf nicht beliebig hoch liegen, denn jeder Zentimeter zusätzliches Stauwasser erhöht die Flächenlast auf der Tragkonstruktion messbar.
Als grobe Orientierung gelten in der Praxis Abstände zwischen Attikaöffnungen von rund 10 bis 20 Metern, abhängig von Dachform und Gefälle. Wichtig ist dabei:
Genau deshalb sollte die endgültige Einbauhöhe immer gemeinsam mit dem Tragwerksplaner festgelegt werden. Eine Fehleinschätzung von wenigen Zentimetern kann über die gesamte Nutzungsdauer des Dachs entscheiden.
Eine Regel lässt keinen Spielraum: Notentwässerung darf nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Das Wasser muss frei auslaufen, und zwar auf eine Fläche, die den Wasseranfall schadlos aufnimmt.
Das bedeutet konkret:
Mindestens einmal jährlich gehört der Notüberlauf auf den Prüfplan, so sehen es DIN 1986-3 und die Flachdachrichtlinie vor. Bei kritischen Dächern, etwa mit intensiver Begrünung oder hoher Laubbelastung durch Bäume in der Nähe, empfiehlt sich eine halbjährliche Kontrolle.
Ein Wartungsprotokoll sollte mindestens diese Punkte festhalten:
Profi-Tipp: Fotografieren Sie bei jeder Kontrolle den Notüberlauf aus derselben Perspektive. So lässt sich der Verlauf über Jahre dokumentieren, und im Versicherungsfall haben Sie einen lückenlosen Nachweis statt einer vagen Erinnerung.
Ohne datiertes Protokoll werden Schadenersatzansprüche gegenüber Versicherern häufig abgelehnt. Das macht die Dokumentation zu weit mehr als einer Formalität.
Bei der täglichen Arbeit auf Flachdächern zeigt sich immer wieder derselbe Fehler: Notüberläufe werden zugebaut oder wachsen unter einer Dachbegrünung einfach zu. Deshalb wird bei begrünten Flächen bewusst ein freier Randstreifen um jede Notentwässerung freigehalten, oft mit einem Kiesstreifen als Sperrzone.
Weitere Kontrollpunkte aus der Praxis:
Starkregenereignisse nehmen zu, und viele Flachdächer aus den 1990er und 2000er Jahren wurden nach älteren, weniger strengen Regenspenden bemessen. Wer 2026 eine Sanierung plant, sollte die Notentwässerung deshalb nicht als Nebensache behandeln, sondern gleich zu Beginn mit prüfen lassen, bevor die übrigen Arbeiten abgeschlossen sind.
— Electus
Ein erfahrener Dachdeckerbetrieb kennt die Normanforderungen an Notentwässerung aus Erfahrungen mit Sanierungen von Steil- und Flachdächern.

Statt eine allgemeine Beratung zu versprechen, wird bei jedem Auftrag konkret geprüft, ob die vorhandene Notentwässerung den aktuellen Normen entspricht, die Ausführung mit dem Statiker abgestimmt und die fachgerechte Montage inklusive Dokumentation übernommen. Wer eine Dachsanierung plant, kann die Notentwässerung direkt in dieselbe Maßnahme einbeziehen, statt später nachzurüsten. Auch bei geplanter Dachbegrünung wird die Notentwässerung von Anfang an mitgedacht, damit Randstreifen und Abläufe nicht nachträglich freigelegt werden müssen. Referenzprojekte aus der Region zeigt die Seite zur Dachsanierung Bornheim. Fordern Sie eine erste Einschätzung Ihres Flachdachs an, bevor die nächste Regenperiode beginnt.
Wer tiefer einsteigen möchte, findet Ausführungsdetails in der DIN EN 12056-3 und praxisnahe Sanierungshinweise bei Haustec zur fachgerechten Flachdachentwässerung. Prüfen Sie stets die örtlichen Regenspenden, bevor Sie eine Bemessung übernehmen.